HULLIS – Comedy. Dinner. Show.
ein Unternehmen der Bavaria-Zelte GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den Verkauf und Erwerb von Veranstaltungskarten für "HULLIS - Comedy. Dinner. Show." und damit die Rechtsbeziehungen zwischen Bavaria-Zelte GmbH (im Folgenden: "Veranstalter") und dem Erwerber (im Folgenden: "Gast"). Zwischen dem Veranstalter (Bavaria Zelte GmbH, Römerstraße 12A, 85661 Forstinning – Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Richard Matthes und Dagmar Thomas) und dem Gast gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im folgenden „AGB“ – in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB. Abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an.
§ 2 Vertragsschluss / Erwerb der Veranstaltungskarten
2.1. Alle Veranstaltungskarten werden ausschließlich im Namen und auf Rechnung des Veranstalters verkauft. Dies gilt für den Gast via Internet gleichermaßen wie per Telefon. Die Buchung des Gastes ist bindend. Der Gast erhält mit der Buchungsbestätigung die Zahlungsbedingungen und die Leistungen des Veranstalters mitgeteilt. Bei Erwerb via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular kommt der Vertrag mit der Buchungsbestätigung zustande, die der Veranstalter an den Gast schickt.
2.2. Der Gast bestätigt mit der Kartenbestellung und dem Erwerb einer Veranstaltungskarte, dass er diese AGB zur Kenntnis genommen hat und sie bindend akzeptiert.
2.3. Eine vertragliche Beziehung kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Gast zustande. Der Gast erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
2.4. Wiederverkauf: Der gewerbliche Wiederverkauf von Tickets und Gutscheinen ist untersagt, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen diese Bestimmungen, behält sich der Veranstalter alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatz. Dazu zählen insbesondere der Verkauf von Veranstaltungskarten zu überhöhten Preisen an Dritte oder eine Versteigerung der Karten über ein Internetauktionshaus in Gewinnerzielungsabsicht.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsarten
3.1. Der vom Veranstalter angegebene Preis ist verbindlich und stellt den Endpreis dar. Sämtliche Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
3.2. Falls Sondertarife für bestimmte Gruppen wie Studenten oder Mitglieder bestimmter Organisationen angeboten werden, wird dies gesondert ausgewiesen. Der Gast ist verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis für die Ermäßigung vor Veranstaltungsbeginn zu erbringen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, muss der Gast die Differenz zum Vollpreis nachzahlen.
3.3. Die Bezahlung erfolgt über die auf der Website angegebenen Zahlungsmethoden.
3.4. Gerät der Gast in Zahlungsverzug, indem er das auf der Rechnung angegebene Zahlungsziel überschreitet, ist der Veranstalter berechtigt, Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß § 288 BGB zu erheben.
3.5. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wodurch der Gast seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung verliert. Entstehende Überweisungsgebühren trägt der Gast.
§ 4 Leistungsumfang
4.1 Eine bezahlte Veranstaltungskarte ermächtigt ausschließlich zum einmaligen Besuch von "Hullis – Comedy. Dinner. Show." am angegebenen Datum. Der Kartenpreis beinhaltet den Eintritt zur Show. Menü, Getränke, Merchandisingartikel, etc. werden gesondert berechnet.
4.2 Die zusätzliche Buchung eines Getränkearrangements berechtigt daneben zum Konsum der im Arrangement enthaltenen Getränkeauswahl.
4.3 Der Gast wird innerhalb seiner erworbenen Sitzplatzkategorie ohne Anspruch auf eigene Wahl des Tisches durch den Veranstalter platziert.
4.4 Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag verfällt die Eintrittskarte ohne Anspruch auf Rückerstattung.
4.5 Getränkearrangements müssen beim Empfang vom Gast angemeldet werden. Entsprechende Leistungen können beim Servicepersonal eingefordert werden.
4.6 Tickets sind übertragbar. Der Gast ist berechtigt, das Ticket an eine andere Person weiterzugeben, sofern keine personalisierte Ticketbindung besteht und die Weitergabe nicht zu kommerziellen Zwecken erfolgt. Mit der Übertragung des Tickets übernimmt der neue Ticketinhaber sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis. Der ursprüngliche Käufer verpflichtet sich, den neuen Inhaber über die geltenden AGB sowie etwaige Veranstaltungsbestimmungen zu informieren.
§ 5 Absage/ Verlegung/ Programmänderung
5.1 Der Veranstalter ist berechtigt, Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vorzunehmen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sofern diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter wird den Gast über solche Änderungen umgehend informieren.
5.2 Sollte eine wesentliche Änderung einer Leistung erfolgen, ist der Gast berechtigt, ohne Kosten vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung zu verlangen, sofern der Veranstalter eine solche anbieten kann.
5.3 Eine Haftung durch den Veranstalter bei Absage, Abbruch, Verschiebung oder sonstigen wesentlichen Änderungen beschränkt sich auf die Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte. Persönliche Arrangements, die der Gast einschließlich Reise- und Unterbringung im Zusammenhang mit der Veranstaltung trifft, erfolgen auf eigene Kosten und eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet in diesen Fällen nicht über die Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte hinaus, insbesondere für getätigte Aufwendungen. Für diese Haftungsbeschränkung gelten die Einschränkungen gemäß § 12 entsprechend. Eine wesentliche Änderung liegt vor, wenn eine Änderung eintritt, die die Veranstaltung zu einem wesentlich anderen Event macht, als der Gast vernünftigerweise erwarten darf.
5.4 Wird die Veranstaltung aufgrund eines Umstands abgesagt, abgebrochen oder verschoben, den der Veranstalter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Einschränkungen aufgrund einer Pandemie u.ä.). Höhere Gewalt ist ein außerhalb der Kontrolle des Veranstalters liegendes Ereignis, durch das der Veranstalter ganz oder teilweise an der Erfüllung seiner Verpflichtung gehindert wird, einschließlich Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks und rechtmäßiger Aussperrungen, Epidemien und Pandemien sowie nicht von ihm verschuldeter Betriebsstörungen oder behördlicher Verfügungen und Anordnungen, insbesondere auch Beschränkungen aufgrund von Epidemien und Pandemie-Regeln, Versorgungsschwierigkeiten und andere Leistungsstörungen auf Seiten der Vorlieferanten / Subunternehmer des Veranstalters gelten dann als höhere Gewalt, wenn der Vorlieferant / Subunternehmer seinerseits durch ein Ereignis gemäß der Definition der höheren Gewalt in diesem Paragrafen an der Erbringung der ihm obliegenden Leistung gehindert ist. Unter höherer Gewalt ist auch der Umstand einzuordnen, dass Einschränkungen aufgrund behördlicher Anordnungen/Auflagen oder Gesetzen zur Gefahrenabwehr dazu führen, dass die Veranstaltung nicht wirtschaftlich betrieben werden kann (z.B. Abstandsanordnungen) und der Veranstalter sich deshalb zu einer Verschiebung der Veranstaltung entscheidet.
§ 6 Rückgaben und Umtausch von Eintrittskarten/Kartenverlust
6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Gastes liegen, ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.2 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise
7.1 Ermäßigungen werden gewährt für Kinder bis 12 Jahre, Begleitpersonen Schwerbehinderter mit Begleitschein B und Busfahrer.
7.2 Der Veranstalter verlangt bei allen ermäßigten Eintrittskarten vor Einlass den Nachweis der entsprechenden Berechtigung bzw. Altersnachweis. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Ermäßigungen müssen mit Lichtbildausweis beim Einlass nachgewiesen werden. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls kann der Einlass nicht gewährt werden.
§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
8.1 Am Veranstaltungsort sind Foto-, Ton- und Filmaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen gelten ausschließlich für private Zwecke, sofern diese Aufnahmen nicht kommerziell genutzt werden.
8.2 Dem Gast ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt, Foto- /Bild-, Ton- und Filmaufnahmen zu machen oder Dritten zu ermöglichen, solche Aufnahmen zu machen. Ebenso ist es untersagt, diese Aufnahmen für kommerzielle Zwecke zu verwenden, zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen, sei es ganz oder teilweise, über Medien und Telemedien wie das Internet oder Telekommunikationsdienste wie das Mobilfunknetz, oder Dritten diese Handlungen zu ermöglichen.
8.3 Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen können zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, bei Verstößen gegen diese Klausel rechtliche Schritte einzuleiten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Gast wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.
8.4 Einwilligung zur Anfertigung und Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen durch den Veranstalter. Der Veranstalter darf die Veranstaltung filmen, live-streamen. und fotografieren und hiervon Audio- und audiovisuelle Aufnahmen anfertigen. Dies kann jeweils das Publikum einschließen. Mit dem Betreten der Veranstaltungslocation willigt der Gast unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live- Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen ein, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein. Das bedeutet insbesondere, dass der Gast dem Veranstalter und dessen dritten Vertragspartnern/Lizenznehmern das zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkte Recht einräumt, Bildnisse, Stimme, Handlungen und/oder Aussagen des Gastes in jeglicher Form ohne gesonderte Zustimmung des Gastes aufzuzeichnen und in Medien seiner Wahl zu jeglichen kommerziellen- und nicht kommerziellen Zwecken zu vervielfältigen, zu senden, öffentlich zugänglich zu machen und/oder in sonstiger Form zu verbreiten.
§ 9 Hausrecht | Hausordnung
9.1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Gast auf dem Veranstaltungsgelände oder in der Veranstaltungslocation Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, andere Besucher gefährdet, ist der Veranstalter berechtigt, den Gast von der Veranstaltung auszuschließen. Macht der Veranstalter von seinem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte ihre Wirksamkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.
9.2 Das Rauchen ist während der Aufführung untersagt.
9.3 Die Hinweise der Mitarbeiter des Veranstalters sowie des anwesenden Einlasskontrolldienstes sind zu beachten.
9.4 Es gilt die jeweilige Hausordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes.
§ 10 Garderobe
10.1 Mäntel, Schirme, Stöcke, große Taschen und ähnliche Gegenstände müssen an der Garderobe zur Aufbewahrung abgegeben werden.
10.2 Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen sowie der Verlust einer Garderobenmarke müssen unverzüglich beim Garderobenpersonal gemeldet werden. Garderobengegenstände dürfen ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht ist, dass der Gast der berechtigte Empfänger ist.
§ 11 Fundsachen
Der Verlust von Gegenständen ist bei dem Abendspielleiter (Gastrochef) oder beim Garderobenpersonal zu melden.
§ 12 Haftung / Schadensersatz
12.1 Der Veranstalter haftet für Schäden im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch den Veranstalter oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Die Haftungsbeschränkung gilt ferner nicht für Schäden, die auf der Verletzung einer sog. Kardinalpflicht (d.h. einer vertraglichen Pflicht, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Gast regelmäßig vertraut und vertrauen darf) beruhen.
12.2 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
12.3 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass während unserer Veranstaltung sowohl mit offenem Feuer als auch Pyrotechnik gearbeitet werden kann. Unsere Gäste werden gebeten, hier besondere Vorsicht walten zu lassen und Rücksicht zu nehmen. Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten auch in diesem Fall.
§ 13 Datenschutz
13.1 Der Veranstalter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Daten des Gastes im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG zu bearbeiten und zu speichern.
13.2 Bei Bestellung über das Internet werden alle vom Gast eingegebenen Daten bei der Übertragung automatisch verschlüsselt (SSL) und vertraulich behandelt.
13.3 Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen des Veranstalters unter hullis.de/datenschutz
§ 14 Widerrufsrecht
14.1 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
14.2 Daher sind Eintrittskarten für Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Theateraufführungen, Sportevents) vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten.
§ 15 Europäische Streitbeilegung
15.1 Der Veranstalter weist auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die die Teilnehmer unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
15.2 Der Veranstalter ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet. § 16 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
§ 16 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
16.1 Es gilt deutsches Recht.
16.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Veranstalter und dem Gast aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist München, sofern der Gast Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
16.3 Der Veranstalter ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
16.4 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung. Bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen, die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
Stand: Mai 2025